AGB

Clemens Gerhards Holzwaren KG
Bergstraße 29, 56235 Ransbach-Baumbach

Unsere Geschäftsbedingungen für Bestellungen aus dem Internet-Shop.

Allgemeines:
Alle Bestellungen über den Internet-Shop werden auf der Basis unser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt.

Angebote:
Alle unsere Angebote im Internet-Shop sind freibleibend und unverbindlich. Die genannten Preise verstehen sich incl. Mwst. zuzügl. Versandkosten.

Bestellung:
Bestellungen werden umgehend bearbeitet. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versenden der Ware.

Lieferzeit und Versand:
Die allgemeine Lieferzeit beträgt 2 – 5 Arbeitstage, sollten längere Lieferzeiten entstehen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Wir versenden in der Regel per Paketdienst oder Post. Die genannten Preise verstehen sich zuzügl. Versandkosten. Diese Kosten sind unterschiedlich – je nach Bestimmungsland.

Zahlungsbedingungen:
Mit Ihrer Lieferung erhalten Sie eine Rechnung. Zahlung innerhalb 14 Tage nach Erhalt netto.

Umtausch/Rücksendungen:
Falls Ihnen die bestellte Ware nicht zusagt, haben Sie die Möglichkeit, diese ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen auf eigene Kosten an uns zurück zu senden. Die Rücksendung wird von uns nur akzeptiert, wenn die Ware original verpackt und in einwandfreiem Zustand ohne Gebrauchtsspuren ist.

Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen ist das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Montabaur und Erfüllungsort ist Ransbach-Baumbach . Die Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.



Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Alle Aufträge bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Wir sind berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Beziehungen die firmen- und personenbezogenen Daten des Kunden zu verwerten und zu speichern.
Angaben über Eigenschaften der Ware erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne den Willen, dafür besonders einzustehen.
Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, falls ihnen Kundenbedingungen entgegenstehen.

Angebote / Rücktritt vom Vertrag / Lieferfristen:

Unsere Angebote sind frei bleibend und bis zum Zugang einer Annahme widerruflich. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus und behalten uns im Einzelfall vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen.
Wird die mangelnde Kreditwürdigkeit erst nach Vertragsabschluss bekannt, so können wir nach Rücksprache mit dem Kunden vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Uns steht das Recht zu, Sicherheitsstellung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Der Nachweis der mangelnden Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Kunden gefordert werden kann.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt.

Die vereinbarten Lieferfristen gelten als ungefähr und unter Kaufleuten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Lieferung:

Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Werk. Nach Bereitstellung und dem Absenden der Meldung über die Versandbereitschaft der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Lieferung frei Haus vereinbart, so bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener, unabwendbarer und außergewöhnlicher Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar auch dann, wenn sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses.
Ist die Lieferung auf unabsehbare Zeit nicht möglich, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
Bei Leistungsverzug oder einer von uns zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunde schriftlich eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist setzen. Wird diese nicht eingehalten, kann der Kunde vom Vertrag zurück treten oder Schadenersatz verlangen. Bei Leistungsverzug ist die Ablehnung der Leistung anzudrohen.
Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf). Der Deckungskauf setzt die Einholung mind. dreier Vergleichsangebote voraus. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehen konnten.
Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Ware nicht binnen 14 Tagen am Erfüllungsort ab oder übernimmt er sie nicht bei vereinbarter Lieferung, so können wir eine vorläufige Rechnung erstellen. Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung trägt der Kunde die Lagerkosten und die Gefahr der Lagerung.
Wahlweise können wir auch vom Vertrag zurück treten und die Ware anderweitig verkaufen. Mindererlös ist uns zu ersetzen; ein Anspruch auf den Mehrerlös besteht nicht.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, bis zu 10 % Mehr- oder Mindermengen zu fertigen.

Preise, Preisanpassung

Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager zzgl. Fracht und der zur Zeit gültigen Mwst.
Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden; Verpackung wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen.
Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere allg. Erhöhung von Arbeits- und Materialkosten), berechtigen uns zu einer angemessenen Preiserhöhung, wenn die Lieferung mindestens vier Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll sowie bei Dauerschuldverhältnissen. Eine Änderung der Mwst. zieht jederzeit eine automatische Preisanpassung nach sich.

Zahlung

Die Rechnung wird über die Sendung gesondert unter dem Fälligkeitsdatum erteilt. Das gilt auch für Teillieferungen. Zahlungsfristen beginnen mit diesem Tag zu laufen. Geleistete Anzahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart, auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet (§ 367 BGB bleibt unberührt).
Ist bei laufender Geschäftsverbindung kein besonderes Zahlungsziel vereinbart, so ist unter Kaufleuten der Kaufpreis nach Wahl des Kunden entweder innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass der Kunde nicht mit Zahlungs- Verpflichtungen im Rückstand ist. Skontierfähig ist nur der reine Warenwert einschl. Mwst., ohne evtl. Fracht- und Verpackungskosten.
Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind Verzugszinsen in der Höhe, wie wir sie an unsere Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen haben, mindestens aber 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Ist der Kunde Kaufmann – mindestens 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. Es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Bis zum Vollzug etwaiger Gewährleistungsrechte sind die vertraglichen Zahlungstermine einzuhalten.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Ist der Kunde Kaufmann, so sind Zurückhaltungsrechte gem. §§ 369 HGB, 273 BGB ausgeschlossen.

Mängelgewährleistung / Haftung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und dem Verkäufer einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Kunden. Maßgebend ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rüge bei uns (§ 377 HGB bleibt unberührt).
Geht die Ware an Dritte oder ins Ausland, so haben Prüfung und Abnahme am Versandort zu erfolgen; sie gilt als genehmigt, sobald sie den Lagerplatz verlassen hat. Erfolgt Abnahme durch den Kunden oder seine Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und bis zur Durchführung der Gewährleistung die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, ohne hierfür Kosten zu berechnen. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Kaufmannskunden haben die Versandkosten zur Durchführung der Nachbesserung zu tragen.
Bei berechtigter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss von Schadenersatzleistungen nur zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung nach einer eigenen Wahl verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurück treten.
Leistungs- und Erfüllungsort für die Wandlung oder Minderung ist unsere Betriebsstätte. Weitere Ansprüche des Kunden, z.B. Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Haftungsfreizeichnungen aus den vorigen Ziffern gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Gefahrübergang.

Eigenschaften des Holzes:

Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Ggf. hat er fachgerechten Rat einzuholen.
Keine Mängel sind geringe, handelsübliche Abweichungen in Form, Oberfläche, Struktur, Maserung und Farbe der verarbeiteten Materialien, die auf den materialtypischen Eigenschaften beruhen. Hierzu zählen auch gelegentlich auftretende Verfärbungen durch Licht- und Sonneneinstrahlung. Zumutbare Farb- oder Formabweichungen bei Nachbestellungen sind zu tolerieren.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Preises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden.
Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wenn die weiter veräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilwert am Miteigentum entspricht.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorgenannten Absätze auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Informationen zu unterrichten.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:

Erfüllungsort für die Lieferungen und Zahlungen und alle übrigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist Ransbach-Baumbach.
Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr unmittelbar ergebenden Streitigkeiten – auch die Gültigkeit abgeschlossener Verträge betreffend – gilt Montabaur als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Anerkennung, Schlussbestimmungen:

Durch Erteilung eines Auftrages gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen als anerkannt, sie besitzen auch Gültigkeit bei Nachbestellungen und Folgeaufträgen, auch dann, wenn der Kunde zu seinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen den Auftrag erteilt oder bestätigt hat. Sämtliche Nebenabreden, die mit diesen Bedingungen nicht übereinstimmen, bedürfen der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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